Vorlesung Festkörperphysik (Physik IV)
Sommersemester 2019
Prof. Dr. Nils Huse und Prof. Dr. Wolfgang Hansen
Aktuelle Ankündigungen
Die Ergebnisse der Klausur vom 15.07.2019 sind in STINE eingegeben. Klausureinsicht ist am 8.08.2019 im HS INF von 9:00 - 10:00 Uhr. Die Wiederholungsklausur findet am 1.10.209 im HS II statt.
Skripte *)
Übungsblätter *)
Blatt | Ausgabe | Abgabe | Besprechung |
Blatt 01 | 01.04.2019 | 08.04.2019 | 12.04.2019 |
Blatt 02 | 08.04.2019 | 15.04.2019 | 26.04.2019 |
Blatt 03 | 15.04.2019 | 29.04.2019 | 03.05.2019 |
Blatt 04 | 29.04.2019 | 06.05.2019 | 10.05.2019 |
Blatt 05 | 06.05.2019 | 13.05.2019 | 17.05.2019 |
Blatt 06 | 13.05.2019 | 20.05.2019 | 24.05.2019 |
Blatt 07 | 20.05.2019 | 27.05.2019 | 31.05.2019 |
Blatt 08 | 27.05.2019 | 03.06.2019 | 07.06.2019 |
Blatt 09 | 03.06.2019 | 17.06.2019 | 21.06.2019 |
Blatt 10 | 03.06.2019 | 24.06.2019 | 28.06.2019 |
Blatt 11 | 24.06.2019 | 01.07.2019 | 05.07.2019 |
Blatt 12 | 27.06.2019 | 08.07.2019 | 12.07.2019 |
*) Zum Download ist ein Passwort notwendig, das zu Beginn der Vorlesung bekannt gegeben wird. Sie benötigen einen pdf-Reader zum Lesen der Dateien, wie zum Beispiel den
Acrobat Reader oder
Sumatra PDF).
Klausur
Die Klausur findet am Montag, den 15.07.2019, von 10:00 bis 12:00 Uhr, in den Hörsälen I und II des FB Physik statt.
Die Wiederholungsklausur findet am Dienstag, den 01.10.2019, von 10:00 bis 12:00 Uhr im Hörsaal II des FB Physik statt.
Bitte bringen Sie zur Klausur Ihren Personalausweis, Studierendenausweis, einen Stift (keinen Bleistift!), Lineal, Zirkel und einen einfachen Taschenrechner mit.
Erlaubte Hilfsmittel:
- Taschenrechner, kein PDA, Tablet oder Laptop
- Ein DIN A4 Blatt mit handschriftlichen Notizen (keine Photokopien oder Computerausdrücke)
- Wörterbuch Deutsch-Fremdsprache
- Mobiltelefone sind während der Klausur nicht zugelassen, sie müssen vor der Klausur bei der Aufsicht abgegeben werden .
Weitere Hilfsmittel sind nicht zugelassen.
Bonusregelung nach den Fachspezifischen Bestimmungen für den Physik Bachelor Studiengang, Zusatz zu §13 Absatz 4:
In den Übungen kann durch regelmäßige, aktive Teilnahme und Erwerb von mehr als 50 % der in den Übungsaufgaben erreichbaren Punkte ein Bonus für die Klausur erworben werden. Der Bonus gilt nur für den ersten Prüfungsversuch. Aktive Teilnahme setzt Anwesenheit in der Übung voraus (d. h. weniger als 3 unentschuldigte Fehltage) sowie die Bereitschaft die eigenen Lösungen in den Übungen vorzustellen und zu verteidigen.
Der Bonus führt zu einer Aufwertung der Endnote um 0,3, wenn die Klausur auch ohne Bonus bestanden worden wäre. Wenn die Klausur ohne Bonus nicht bestanden worden wäre, ist die Endnote der Klausur nicht besser als 4,0. Sie berechnet sich unter diesem Vorbehalt aus der Summe der in der Klausur erworbenen Punkte und dem Produkt einer Bonuszahl mit 40 % der zum Bestehen der Klausur notwendigen Punkte. Die Bonuszahl ist dabei das Verhältnis aus den in den Übungen erworbenen Punkten und der Maximalpunktzahl, die durch Lösung der Übungsaufgaben erworben werden kann. Der Bonus gilt nur für den ersten Antritt in diesem Semester.